Sonntag, 28. Mai 2017

Müssen alte Pferde heute laut Tierschutzgesetz am besten sterben ???

Hab wegen einer entsetzlichen Entdeckung an die Grünen Schleswig-Holstein geschrieben


Ich bin mal gespannt, ob ich darauf eine Antwort kriege und welche.

Weil was ich da gestern gefunden habe, ist ja entsetzlich. Da ich keinen Paragraphen dazu habe ergoogeln können, warte ich nun auf eine Info, wo denn sowas im Tierschutzgesetz verankert ist. Lest Euch das mal bitte durch, denn mir hat das gestern echt die Schuhe ausgezogen:

Nun folgt der Text meiner mail an die Grünen S-H:

LG
Renate
 
...
Ich habe eine Frage zu einer in meinen Augen haarsträubenden Info in Sachen Tierschutzrecht für ältere Pferde

Moin moin,

ich habe Eure Partei bei dieser Landtagswahl gewählt. Das hatte verschiedene Gründe, weil mir alles mögliche in Eurem Wahlprogramm im Vergleich zu allen anderen Parteien am besten gefallen hat.

Nun verfolge ich, ob Ihr auch etwas einbringen könnt, da es ja Koalitionsverhandlungen mit der CDU und FDP gibt. Das das nicht leicht werden wird, ist mir sonnenklar.

Aber da man nie nie sagen soll, denke ich schon, dass Ihr Euch werdet einbringen können.

Toll wäre, wenn Ihr auch Hobbybauern wie wir das sind, noch mehr Rechte beim Schutzhüttenbau im Außenbereich einräumen könntet .. aber wir haben für unsere Pferde nach viel Hin und Her inzwischen eine fantasievolle Lösung gefunden, mit der auch das Bauamt so einverstanden ist. Es ginge aber schöner, by the way.

Deshalb schreibe ich Euch aber nicht, sondern ich hätte gerne, da Ihr das sicher besser wisst und weil ich es nicht finden kann, die Gesetzesgrundlage für folgende Aussage, die ich gestern auf der Facebook-Seite der Pferdeklappe in Schleswig-Holstein gefunden habe. Ich fand da hin, weil wir zwei alte Stuten (21 und 24 Jahre alt und auf Gnadenbrot) halten und denen gern noch zur Gesellschaft einen Wallach in ihrem Alter dazu holen möchten. Und ich war ehrlich gesagt entsetzt, sollte sowas wirklich im Tierschutzgesetz verankert sein, was ich da fand. Ich kopiere Euch das mal wörtlich hier rein:

"Wir haben Auflagen bekommen: Jedes Pferd muss einen Equidenpass haben. Außerdem dürfen wir keine Pferde/Ponys mehr aufnehmen, die nicht vermittelbar sind oder die älter als 20 sind. Das verstößt gegen das Tierschutzgesetz, in dem steht: Ein altes, aufgeriebenes Tier darf nur zum Zwecke der Tötung erworben werden. Das ist hart, aber wir weisen immer wieder darauf hin."

Das ist ja entsetzlich. Wir halten unsere Pferde schon, seit sie als Fohlen zu uns in die Familie kamen. Und natürlich kann im Laufe eines langen Pferdelebens sonstwas passieren. Dass dann Pferde, die ja mit Glück weit über 30 Jahre alt werden können, auch wenn sie dann nicht mehr das sind, was man nutzbar nennt, aber doch noch ein glückliches Rentnerdasein führen können und möchten, nur noch an einen Schlachter verkauft werden dürfen, ist ja grauenvoll .. sollte das wirklich so stimmen, was die Pferdeklappe da schreibt.

Könnt Ihr mir sagen, in welchem Tierschutzparagraphen genau das steht?

Ich bin Werbetexterin und Bloggerin .. sollte das stimmen, bringe ich das bei Google in jedem Fall auf Seite 1 .. mit Suchmaschinenoptimierung kenne ich mich aus, das ist mein Job.

LG
Renate Hafemann

Ich wünsche Euch einen schönen Tag.

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