Freitag, 17. Juni 2016

Vorsicht vorm Unterschreiben eines Einstellvertrags im Pensionsstall

Warum der alte Verwahrungsvertrag für Pferde und ihre Halter oft besser ist

 Ich möchte heute einmal erläutern, warum ich denke, dass der früher oft übliche normale Verwahrungsvertrag in der Pensionspferdehaltung, der normalerweise nur per Handschlag und Zahlung im voraus lief, für die Halter und ihre Pferde trotz der dort dann nicht festgemachten Kündigungsfristen dennoch die viel bessere und vor allen Dingen für das Leben der Pensionspferde ungefährlichere Lösung gewesen ist. Das vor allen Dingen dann, wenn so ein Pferd schon alt und nicht mehr viel wert war.

 Die Bilder, die ich nur so zur Auflockerung dieses Textes dazu stelle, stammen aus meinen privaten Alben und sind zeitlich geordnet. Sie beginnen mit der Pferdehaltung hinter dem Haus auf einem gemieteten Resthof ... einer relativ, aber dennoch  natürlich nicht immer sicheren Angelegenheit, gehen dann über diverse Pensionsställe, in denen es noch keinen Einstellvertrag gab, weil sowas damals noch gar nicht üblich war .. wo es aber dennoch schon genug Probleme gab, die man bei Pferdehaltung in Eigenregie nicht hat.

 Es geht danach weiter mit Fotos von gepachtetem Weideland .. auch da ist man nicht immer sicher, aber viel sicherer als in jedem Pensionsstall, was ich aus Erfahrung weiß ... über erneute Pensionsstallerfahrungen, wo ich aber nicht mehr Bilder von allen Ställen zeige, wo wir mal waren, denn das würde zu weit führen .. bis heute, wo wir nun wieder Pachtland haben, was aber aufgrund bestimmter Umstände nicht wegen des Pachtvertrags, sondern anderer Dinge, die nichts mit diesem Thema zu tun haben, auch nicht unproblematisch ist.

 Der erste Einstellvertrag begegnete Jürgen und mir im Jahr 2010 bei einem damaligen Stallwechsel.

In diesem Stall herrschte ein ständiges Kommen und Gehen. Wir waren mit Chiwa und Prima richtig lange dort, viel länger als die meisten der anderen Einsteller, die oft nur wenige Wochen blieben.

Es gab Kündigungsfristen und vor allen Dingen die Vertragsklausel, dass der Pensionsstallbetreiber das Pferd verwerten darf, falls man mal unpünktlich zahlt.

Und das ist der springende Punkt oder wie sagt man so lustig, das hüpfende Komma, das bisher jeden Pensionsstallvertrag, den Jürgen und ich unterschrieben haben, für Pferde so gefährlich macht.

Es ist klar, warum Pensionsstallbetreiber sowas machen. Sie leben davon, Pferde in Pension zu halten, sie müssen oft auch knapp kalkulieren, falls sie denn so ehrlich sind, auch wirklich ihre Einnahmen ehrlich mit dem Finanzamt abzurechnen, was oft nicht der Fall ist.

 Wenn ein Einsteller aus irgendeinem Grund nicht pünktlich bezahlen kann, ist das natürlich eine blöde Sache. Ich habe hier unlängst mal erzählt, was meine kleine Tochter mir erzählt hat, die durchaus ihre Einnahmen mit dem Finanzamt abgeglichen hat, aber sagte, sie hatte dann so gut wie gar nichts mehr an Gewinn übrig, als sie in den umsatzsteuerpflichtigen Bereich kam, wo man kein Kleinunternehmen mehr ist. Und das geht schnell.

 Ich weiß wiederum von einigen Einstellern, die früher bei meiner Tochter waren, dass die sie für die Leistung viel zu teuer fanden. Sie sagt, die hätten nicht verstanden, wie viele Ausgaben sie gehabt hat.

So weit, so gut.

Meine Tochter hält heute nur noch privat ein Pferd und kommt besser klar, wenn sie in ihrem erlernten Beruf im Angestelltenverhältnis arbeitet.

 Kein Pensionsstallbetreiber ist gezwungen, sich mit dieser Tätigkeit selbständig zu machen und schon gar nicht, vollständig davon leben zu können.

Auch Jürgen und ich sind selbständig. Wer in Deutschland bei einer selbständigen Tätigkeit nicht genug verdient, kann über die Jobcenter aufstocken genauso wie Jürgen und ich das tun. Man rechnet dann entweder mit dem Finanzamt und dem Jobcenter oder falls man nicht steuerpflichtig ist, nur dem Jobcenter ab.

 Natürlich wird man dabei nicht reich.

Und genau da ist das hüpfende Komma.

Die meisten Pensionsstallbetreiber haben irgendwann das Bestreben, eben doch mit dieser Tätigkeit reich werden zu wollen, und das auf dem Rücken der eingestellten Pferde und von deren Besitzern. Genauso nämlich kommen derartige Knebelverträge, die nur zum Nachteil der Einsteller und ihrer Pferde sind, nämlich dann zustande.

 Was beinhaltet der alte Verwahrungsvertrag per Handschlag?

Das Pferd gehört dem Einsteller. Er kann es jederzeit dort wegnehmen und hat dann sogar das Recht, dass er zu viel bezahltes Geld, was ja immer im voraus verlangt wird, zurück kriegt.

Das Pferd gehört auch dann dem Einsteller, wenn er nicht bezahlt hat. Und das ist sehr wichtig.

 Der Pensionsstall hat im Falle, dass der Einsteller seinen Stall mit Schulden verlässt, zwar das Recht, diese Schulden einzuklagen, aber nicht das Recht, nun gleich das Pferd sein eigen zu nennen und zu verkaufen .. und das bei einem alten wertlosen Tier im schlimmsten Fall an den nächsten Pferdeschlachter, worauf der Pferdehalter dann nämlich keinen Einfluss mehr hat.

 Trotzdem muss so ein Pensionsstall im Falle des Verfahrungsvertrags die guten Sitten wahren und darf so ein Pferd nicht von heute auf morgen auf die Straße stellen, auch wenn Ställe gerne mit sowas drohen.

Wahllos festgesetzte Preiserhöhungen sind nicht eben mal einfach so drin wie man es in den heutigen Einstellverträgen oft dann hat, dass die automatisch zur Kündigung führen, sollte der Einsteller sagen, das ist aber nun wirklich zu teuer.

 Eine auch von uns selbsterlebte und auch vom Hörensagen her oft praktizierte Sache ist es, dass diese Einstellverträge gern erst gemacht werden, wenn man schon umgezogen ist.

Man steht dann also eigentlich zunächst dort noch ohne so einen Vertrag in einem Verwahrungsvertragsverhältnis, fühlt sich aber gezwungen, so einen Vertrag dann unterschreiben zu müssen, weil man ja "so nett" aufgenommen wurde, denn meistens zieht man ja um, weil es vorher nicht mehr passte.

 Und dann hockt man da bei ner Tasse Kaffee oder Tee oder sonstwas, plaudert entspannt wie schön doch nun bald alles wird und soll diesen Knebelvertrag dann also unterschreiben.

Tut man das nicht, ist der nächste Pferdeumzug vorprogrammiert. Die Pensionsstallbetreiber wissen das auch ganz genau.

Unterschreibt es trotzdem nicht, sondern riskiert lieber den dann noch sicheren nächsten Umzug mit Eurem Pferd unter noch Verwahrungsvertragsbedingungen.

 Unterschreibt sowas nur, wenn Ihr selbst in die Gestaltung solcher Vertragsbedingungen mit eingebunden werden und lasst Euch niemals !!! auf eine Vertragsklausel ein, in der festgehalten wird, dass bei Schulden Euer Pferd dem Pensionsstallbetreiber gehört.

Ihr beraubt Euch und vor allen Dingen Euer Pferd so nämlich sämtlicher Rechte.

Vor allen Dingen typischen Landwirten, die auch ihr Vieh, das sie neben den Pferden halten, schlachten lassen, ist es egal, was aus Eurem Pferd wird.

 Euer Pferd ist für Euch ein Freund oder eine Freundin, ein heiß geliebtes Wesen, egal wie alt und klapperig es ist.

Für viele Bauern ist es nichts weiter ein der Kilopreis für Pferdefleisch, der seinen Verlust ausgleichen kann, falls Ihr auch nur mit 250 Euro in die roten Zahlen kommt.

Seid Euch dessen bewusst.

 Und sollte Euer Pferd mehr wert sein als den Schlachtpreis, verkauft er es halt irgendwem und Ihr erfahrt mit Pech nichtmal mehr, wo es hin gekommen ist.

Wenn Ihr das nicht wollt, geht lieber nochmal, bevor Ihr sowas unterschreibt.

Wenn Vertrag, dann gestaltet den individuell und lasst Euch das, was die meisten Pensionsstallbetreiber mündlich versprechen, aber selten halten, auch schriftlich bestätigen.

 Ob dieser Stallbetreiber von seinem Job leben kann oder es für ihn nur ein Zubrot bleibt, kann Euch nämlich egal sein.

Er muss davon nicht leben können. Es ist sein Unternehmerrisiko.

Ihr zahlt dafür, was Ihr bekommt und den üblichen Marktpreis, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet. Es interessiert Euren Stallbetreiber nämlich selten, wie es Euch geht, es interessiert ihn nur, wie es ihm geht.

 Das bisschen Kündigungsfrist hilft Euch im Ernstfall gar nicht.

Auch beim Verwahrungsvertrag darf Euch ein Stallbetreiber nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen.

Er verdient nämlich sein Geld mit Lebewesen, die von einem Tierschutzgesetz her Schutz verdienen, und muss sich daran auch halten.

 Viel eher habt Ihr bei einem Verwahrungsvertrag, der einfach mündlich ablief, auch die Möglichkeit, mal zu sagen, wenn die Haltungsbedingungen nicht stimmen, es Mängel gibt, Ihr zahlt weniger, denn Ihr habt das Recht, für Euer Geld auch das zu kriegen, was man Euch bei Vertragsbeginn zugesagt hat.

Typische Einstellverträge schließen diese Möglichkeit meistens aus .. es sei denn, Ihr unterschreibt sowas nicht blind, sondern handelt den Vertrag selbst aus und lasst Euch dabei nicht über den Tisch ziehen.

 Diese Verträge sind nämlich in Mode gekommen und es spricht sich allmählich von Stallbetreiber zu Stallbetreiber rum, es so zu machen.

Nur die Einsteller selbst können das verhindern, indem sie sich nicht alles gefallen lassen.

Unser Gesetzgeber tut es bis dato nämlich nicht. Wer einen Einstellvertrag hat, schwebt zur Zeit in einem ziemlich luftleeren Raum.

So .. bis denne.

Das musste ich mal los werden, denn ich habe schon damals bei unserem ersten Einstellvertrag mit so einer Klausel und auch aktuell so einiges erlebt, das alles andere als nett und gefährlich für Chiwa und Prima war, obwohl ich zu den Leuten gehöre, die so gut wie alles, was bezahlt werden  muss, erst dann bezahlen, wenn das Geld für die Pferde bezahlt worden ist .. dieweil ich unsere Gäule halt über alles liebe und sie für Jürgen und mich die Nr. 1 sind.

 So ... das war's dann mal.

Demnächst geht es hier mit wieder ganz anderen Themen weiter.

Und natürlich wie immer Fotos von unseren Süßen.




LG
Renate

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